Wer eine Krebsdiagnose erhält, hat zunächst viele andere Dinge im Kopf, und die Zähne stehen dabei verständlicherweise nicht an erster Stelle. Vor bestimmten Behandlungen gibt es aber ein Zeitfenster, in dem eine zahnärztliche Untersuchung sinnvoll ist. Es betrifft nicht jede Krebstherapie. Deshalb beginnen wir mit der Frage, ob es Sie überhaupt betrifft.
Erreichen Teile des Ober- oder Unterkiefers eine nennenswerte Strahlendosis? Das kann bei einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich der Fall sein. Wie stark der Kiefer betroffen ist, hängt davon ab, welcher Bereich bestrahlt wird und mit welcher Dosis. Sie müssen diese Zahl nicht kennen. Bei Bestrahlungen von Lunge, Brust, Prostata oder Bauchraum liegen die Kiefer in aller Regel außerhalb des Bestrahlungsfeldes.
Sind Medikamente geplant, die den Knochenabbau bremsen? Gemeint sind vor allem Bisphosphonate und Denosumab. Sie werden bei Knochenmetastasen, beim Multiplen Myelom und auch bei Osteoporose eingesetzt. Diese Frage ist unabhängig von der ersten: Man kann an einer Körperstelle bestrahlt werden, die mit dem Mund nichts zu tun hat, und trotzdem eines dieser Medikamente erhalten.
Diese Fragen müssen Sie nicht selbst beantworten. Rufen Sie uns an und sagen Sie uns, welche Behandlung geplant ist. Mit Ihrem Einverständnis klären wir die nötigen Angaben mit der behandelnden Klinik. Sie sollen zwischen Onkologie, Strahlentherapie und Zahnarztpraxis nicht selbst vermitteln müssen; das ist unsere Aufgabe.
Der Rest dieses Beitrags erklärt, worum es dabei geht. Sie können ihn auch später lesen.
Zähne und Kiefer liegen in einer Umgebung, die natürlicherweise von Bakterien besiedelt ist. Über entzündete Zahnfleischtaschen, kranke Zähne, Druckstellen oder Wunden können Bakterien bis an den Kieferknochen gelangen. Normalerweise heilt dieses Gewebe zuverlässig wieder ab.
Zwei Bestandteile einer Krebsbehandlung können daran etwas ändern: eine Bestrahlung, bei der Teile des Kiefers eine nennenswerte Dosis erhalten, und Medikamente, die den Knochenabbau bremsen. Beide sind wichtig und werden aus guten Gründen eingesetzt. Es geht nicht darum, sie infrage zu stellen, sondern darum, vorher zu schauen, ob im Mund etwas ist, das man besser vorher behandelt.
Eine Bestrahlung kann die Durchblutung und die Umbauvorgänge im Kieferknochen dauerhaft verändern. Er heilt danach langsamer. Wie stark das ausfällt, hängt davon ab, welcher Bereich des Kiefers welche Dosis erhalten hat.
Die zuständige Leitlinie empfiehlt deshalb, vor Beginn einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich eine zahnärztliche Untersuchung zu veranlassen. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne eigene Zähne, denn auch in einem zahnlosen Kiefer kann sich etwas befinden, das man nur im Bild erkennt.
Ein aktuelles Bild der Kiefer soll dabei für jeden vorliegen, meist eine Panoramaaufnahme. Häufig lässt sich aber auch eine Aufnahme verwenden, die im Rahmen der Tumordiagnostik ohnehin gemacht wurde, etwa eine Computertomographie. Eine zusätzliche Röntgenaufnahme in der Zahnarztpraxis ist also nicht immer nötig.
Was dann geschieht, richtet sich nach dem Befund. Entzündungen werden behandelt, Beläge entfernt, Druckstellen beseitigt, scharfe Kanten an Zähnen und Zahnersatz geglättet. Sind Eingriffe nötig, soll die Wundheilung vor Beginn der Bestrahlung möglichst weit abgeschlossen sein. Gleichzeitig darf die zahnärztliche Behandlung den Start der Krebstherapie nicht unnötig verzögern.
Ein Satz gehört hier ausdrücklich dazu, weil er in der Leitlinie an erster Stelle steht: Die Krebstherapie hat Vorrang. Das Risiko für den Kiefer darf nicht dazu führen, dass eine notwendige Bestrahlung geringer dosiert wird oder dass auf eine erforderliche Begleittherapie verzichtet wird.
Diese Sorge hören wir häufig, und in dieser allgemeinen Form ist sie unbegründet. Erhaltungswürdige Zähne werden nicht vorsorglich entfernt; die Leitlinie sagt das ausdrücklich.
Bei einem zahnlosen Kiefer ohne auffälligen Befund ist nach der Bildgebung oft gar keine weitere Behandlung nötig. Auch bei gesunden Zähnen, entzündungsfreiem Zahnfleisch und sehr guter Mundhygiene kann die Bestrahlung ohne vorherige Sanierung beginnen.
Entfernt werden Zähne, die nicht sinnvoll erhalten werden können und die später mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin behandelt oder entfernt werden müssten. Denn ein solcher Eingriff ist nach der Bestrahlung aufwendiger als davor. Deshalb wird die Entscheidung vorher getroffen. Es geht nicht darum, möglichst viel zu entfernen, sondern darum, realistisch zu beurteilen, was langfristig erhalten werden kann.
Während der Bestrahlung und bis zum Abklingen der akuten Strahlenreaktionen, meist etwa sechs bis acht Wochen nach dem Ende, sollten planbare Eingriffe vermieden werden, bei denen Gewebe oder Knochen verletzt wird.
Für akute Beschwerden gilt das ausdrücklich nicht. Bei Schmerzen, Schwellungen oder Anzeichen einer Infektion melden Sie sich bitte umgehend. Behandelt wird dann selbstverständlich; das Vorgehen wird nur besonders sorgfältig mit der Klinik abgestimmt.
Danach beginnt eine Betreuung, die auf Dauer angelegt ist: sorgfältige Mundhygiene, regelmäßige Kontrollen und bei vorhandenen Zähnen eine intensive Fluoridprophylaxe. Häufig wird dafür ein hochkonzentriertes Fluoridgel über eine passgenaue Schiene angewendet, meist abends nach dem Zähneputzen. Welches Präparat und welcher Rhythmus geeignet sind, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
Auch nach Jahren werden operative Eingriffe am Kiefer weiterhin besonders geplant und unter besonderen Bedingungen durchgeführt. Das ist der Grund, warum wir Sie dauerhaft im Blick behalten und warum die Kontrolltermine bleiben. Sie müssen sich das nicht merken und Sie müssen auch nicht selbst daran denken. Wir wissen es und wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Bisphosphonate und Denosumab bremsen den Knochenabbau. Sehr selten kann sich darunter eine Stelle im Kiefer bilden, die nicht mehr von allein ausheilt. Das nennt sich Kiefernekrose.
Wie wahrscheinlich das ist, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch erheblich, und die folgenden Zahlen beschreiben große Patientengruppen, nicht einzelne Personen. Sie sagen nichts darüber aus, wie es bei Ihnen ausgeht. Daneben spielen das Medikament, die Dosis, die Abstände, die bisherige Dauer, weitere Therapien und die Situation im Mund eine Rolle.
Mit diesem Vorbehalt: Bei einer bösartigen Grunderkrankung nennt die Leitlinie eine Spanne von etwa einem Prozent bis, in besonderen Risikogruppen, ungefähr 20 Prozent. Bei einer sekundären Osteoporose, also einer Osteoporose als Folge anderer Erkrankungen oder Behandlungen, liegt der Wert bei etwa einem Prozent, bei der primären Osteoporose bei etwa 0,1 Prozent. Wer die Medikamente wegen Osteoporose bekommt, befindet sich also in einer ganz anderen Lage als jemand mit Knochenmetastasen.
Das Wichtigere daran ist ohnehin nicht die Zahl, sondern der Auslöser. Bei den meisten dieser Fälle lässt sich einer finden: entzündetes Zahnfleisch und Parodontitis, bereits kranke Zähne, Druckstellen unter einer Prothese, Entzündungen an Implantaten. Daraus folgt nicht, dass notwendige Behandlungen unterbleiben sollten; ein unbehandelter Entzündungsherd ist selbst ein Risiko. Es folgt daraus etwas Besseres: Vieles davon kann man vorher finden und behandeln.
Deshalb liegt der günstigste Zeitpunkt für die Untersuchung vor Beginn der Medikamente. Läuft die Behandlung schon, ist der richtige Zeitpunkt jetzt.
Zwei Punkte, weil danach oft gefragt wird. Einen Bluttest, der zuverlässig anzeigt, wen es trifft, gibt es nicht; die manchmal angebotene Bestimmung des sogenannten CTX-Werts wird dafür ausdrücklich nicht empfohlen. Und für eine allgemeine Medikamentenpause vor einem Eingriff fehlen belastbare Daten. Ob im Einzelfall etwas abgestimmt werden sollte, klären wir mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Setzen Sie das Medikament bitte nicht eigenmächtig ab.
Für Ihren Termin hilft uns Ihr Medikamentenplan oder ein Schreiben der Klinik. Wenn Sie nichts davon zur Hand haben, kommen Sie trotzdem. Den Rest bekommen wir heraus.
Wir untersuchen Zähne, Zahnfleisch, Schleimhäute und Zahnersatz, fertigen bei Bedarf Aufnahmen an oder prüfen vorhandene, und behandeln, was vor Therapiebeginn sinnvoll und zeitlich möglich ist. Die Abstimmung mit der Klinik übernehmen wir, in beide Richtungen.
Größere operative Eingriffe nach einer Bestrahlung des Kiefers und Eingriffe bei hohem medikamentenbedingtem Risiko überweisen wir an eine erfahrene oral- oder kieferchirurgische Stelle. Dort lassen sich die besonderen Vorkehrungen umsetzen, die das Risiko so gering wie möglich halten.
Auch eine Chemotherapie und andere medikamentöse Krebstherapien können sich im Mund bemerkbar machen. Dafür gelten andere Voraussetzungen, und sie verdienen eine eigene, sorgfältige Darstellung; wir werden sie in weiteren Beiträgen behandeln, ebenso den trockenen Mund während einer Krebstherapie. Bis dahin gilt dasselbe wie oben: Fragen Sie uns einfach.
Wenn Sie gerade eine Diagnose bekommen haben, ist der Zahnarzttermin vermutlich nicht das, worüber Sie zuerst nachdenken. Er muss es auch nicht sein. Sagen Sie uns, was geplant ist, und wir klären, ob und wann etwas zu tun ist. Häufig ist es wenig. Manchmal kommt es auf den Zeitpunkt an. Und falls Sie diesen Text erst lesen, wenn die Behandlung schon begonnen hat: Auch dann ist es nicht zu spät, sich zu melden. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Behandlung schon lange läuft, und ebenso, wenn sie längst abgeschlossen ist und Sie als geheilt gelten. Nach einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich bleibt der Kiefer verändert, auch wenn es Ihnen gut geht und Sie nichts davon merken. Ähnliches gilt nach einer Behandlung mit Bisphosphonaten oder Denosumab, auch wenn das Medikament längst abgesetzt wurde. Sagen Sie es uns deshalb bitte auch dann, wenn es lange her ist. Für uns ist das keine alte Geschichte, sondern die wichtigste Information vor jeder Behandlung. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt weder die Untersuchung noch das persönliche Gespräch.
Warum der Zahncheck vorher wichtig ist.
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